{"id":6364,"date":"2023-03-21T10:14:36","date_gmt":"2023-03-21T09:14:36","guid":{"rendered":"https:\/\/bundesblock.de\/?p=6364"},"modified":"2023-07-26T11:17:09","modified_gmt":"2023-07-26T09:17:09","slug":"dao-whitepaper","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bundesblock.de\/en\/dao-whitepaper\/","title":{"rendered":"DAO-Whitepaper  21.03.2023"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"background-color: var(--awb-color1);background-position: center center;background-repeat: no-repeat;border-width: 0px 0px 0px 0px;border-color:var(--awb-color1);border-style:solid;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start\" style=\"max-width:1206.4px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\" style=\"background-position:left top;background-blend-mode: overlay;background-repeat:no-repeat;-webkit-background-size:cover;-moz-background-size:cover;-o-background-size:cover;background-size:cover;padding: 0px 0px 0px 0px;\"><div style=\"text-align:right;\"><style>.fusion-body .fusion-button.button-1{border-color:var(--awb-color1);border-radius:2px 2px 2px 2px;background:var(--awb-custom_color_1);}.fusion-body .fusion-button.button-1 .fusion-button-text,.fusion-body .fusion-button.button-1 i,.fusion-body .fusion-button.button-1:hover .fusion-button-text,.fusion-body .fusion-button.button-1:hover i,.fusion-body .fusion-button.button-1:focus .fusion-button-text,.fusion-body .fusion-button.button-1:focus i,.fusion-body .fusion-button.button-1:active .fusion-button-text,.fusion-body .fusion-button.button-1:active i{color:var(--awb-color1);}.fusion-body .fusion-button.button-1:hover,.fusion-body .fusion-button.button-1:active,.fusion-body .fusion-button.button-1:focus{border-color:var(--awb-color1);background:var(--awb-custom_color_1);}<\/style><a class=\"fusion-button button-flat fusion-button-default-size button-custom button-1 fusion-button-default-span fusion-button-default-type\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" href=\"https:\/\/bundesblock.de\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/DAO-AG-Veroeffentlichung.pdf\" style=\"margin-bottom:20px;\"><span class=\"fusion-button-text\">Whitepaper im PDF-Format<\/span><\/a><\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p style=\"text-align: right;\"><b> <\/b><\/p>\n<p><b> <\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: right; \"><b>Working Group DAO<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><b>Blockchain Bundesverband e.V.<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><b>Berlin, 21.03.2023<\/b><\/p>\n<h1 data-fontsize=\"60\" data-lineheight=\"75px\" class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontSize:60; line-height: 1.25;\"><b style=\"font-size: 50px;\" data-fusion-font=\"true\">Working Group-DAO Whitepaper<\/b><\/h1>\n<p><b>Teaser: Decentralized Autonomous Organizations (DAO) sind gekommen, um zu bleiben. Mit der Gr\u00fcndung der ersten DAO (\u201cThe DAO\u201d aus Sachsen) im Jahr 2016 haben sich vielf\u00e4ltige Anwendungsfelder entwickelt, und das \u00d6kosystem w\u00e4chst kontinuierlich. Neben der F\u00f6rderung von weiteren Use-Cases muss aber auch ein rechtssicherer Rahmen f\u00fcr die Nutzung von dezentralen Organisationen entstehen. Der <\/b><b><i>Bundesblock <\/i><\/b><b>setzt sich daf\u00fcr ein, dass das DAO-\u00d6kosystem weiter w\u00e4chst und eine rechtssichere Nutzung von DAO m\u00f6glich ist. Der Gesetzgeber muss diese Innovationen unterst\u00fctzen, bevor sie ins Ausland abwandern.<\/b><\/p>\n<p><b style=\"color: var(--h1_typography-color); font-family: var(--h1_typography-font-family); font-size: 45px; font-style: var(--h1_typography-font-style,normal); letter-spacing: var(--h1_typography-letter-spacing); text-transform: var(--h1_typography-text-transform); background-color: rgba(255, 255, 255, 0);\" data-fusion-font=\"true\">I. Einleitung<\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Als <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Blockchain Bundesverband<\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\"> vertreten wir deutsche Unternehmen, die schwerpunktm\u00e4\u00dfig mit der Entwicklung und Umsetzung von Blockchain-basierten Abl\u00e4ufen und Gesch\u00e4ftsmodellen befasst sind. Diese Unternehmen schaffen damit die Voraussetzungen f\u00fcr Anwendungen im web3 und einer dezentralen \u00d6konomie.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die Blockchain-Technologie kann deutlich mehr als nur Krypto-Assets abbilden. Mit der Einf\u00fchrung Mitte 2015 war Ethereum die erste sogenannte \u201eSmart-Contract-Plattform\u201c. Im Gegensatz zur \u00e4lteren Bitcoin-Blockchain sind diese programmierbar bzw. erlauben deutlich komplexere Rechenprozesse. Der Einsatz von Smart Contracts er\u00f6ffnete eine Vielfalt neuer Blockchain-Anwendungsf\u00e4lle, von denen viele heute auch unter dem Stichwort \u201eweb3\u201c summiert werden. Einer davon ist die Abbildung von Partizipations- und Mitgliedschaftsrechten und damit quasi von ganzen Organisationen auf einer Blockchain. Projekte, die danach aufgekommen sind, z.B. Polkadot, verf\u00fcgen ebenfalls bereits \u00fcber eine komplexe Governance-Struktur und k\u00f6nnen Organisationen abbilden. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Solche Organisationen wollen eine st\u00e4rker dezentrale und gleichberechtigte Entscheidungsfindung in einer globalisierten Zukunft etablieren und werden als Decentralized Autonomous Organization (DAO) bezeichnet. Eine DAO verzichtet im Einklang mit der Grundphilosophie der Blockchain-Technologie auf zentrale Entscheidungsstrukturen oder Gremien und m\u00f6chte vertrauensbildende Intermedi\u00e4re \u00fcberfl\u00fcssig machen. <\/span><\/p>\n<h3 data-fontsize=\"26\" data-lineheight=\"33.8px\" class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontSize:26; line-height: 1.3; --minFontSize:26;\"><b>1. \u00dcberblick zu grundlegenden Begriffen und Entwicklungen<\/b><\/h3>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die erste DAO auf dem Ethereum-Netzwerk wurde im Jahr 2016 erschaffen, und als \u201cThe DAO\u201d von Christoph und Simon Jentzsch und deren slock.it GmbH<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> entwickelt.<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> Ziel dieses Konzepts war es, eine digitale Organisation zu erschaffen, in der Menschen oder Organisationen ohne eine hierarchisch starre Entscheidungsstruktur in einer demokratischen Art und Weise zusammenarbeiten k\u00f6nnen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">DAO werden oftmals als eine digitale Version des Genossenschaftsmodells verstanden, da die Mitglieder tokenisierte Anteile an der Organisation besitzen (\u201emember-owned\u201d), die gleichzeitig zur Abstimmung berechtigen (\u201emember-governed\u201d). Die Organisation und Umsetzung von Entscheidungen erfolgt auf einer Blockchain und wird von Smart Contracts oder anderen Governance Algorithmen exekutiert. Smart Contracts werden auf einer Blockchain betrieben und sind quasi Programme, die nach einem \u201eWenn-Dann-Schema\u201d funktionieren und dadurch die absolute Exekution von zuvor definierten Entscheidungsmustern garantieren. Daher eignen sich Smart Contracts f\u00fcr den Einsatz in einer DAO. Smart Contracts k\u00f6nnen sehr einfache Dinge abbilden, aber auch sehr komplizierte Sachverhalte, bis hin zu ganzen in sich geschlossenen \u00d6kosystemen in Form von Organisationen (also z.B. DAO). Dar\u00fcber hinaus gibt es auch Projekte, die eine eigene Governance unabh\u00e4ngig von Smart Contracts gebaut haben. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Seit \u201eThe DAO\u201c (s.o.) hat sich das \u00d6kosystem deutlich weiterentwickelt. Besonders das Aufkommen von vielen DeFi-Protokollen bzw. NFT-Projekten in 2020 bzw. 2021 sorgte f\u00fcr die Entstehung neuer DAO, die Communities \u201eon-chain\u201c abbilden k\u00f6nnen.<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> So listet der DAO-Analytics Service \u201eDeepDAO\u201c mittlerweile mehr als 11.000 solcher Organisationen.<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> Auch wenn viele dieser Organisationen keine kritische Gr\u00f6\u00dfe erreicht haben bzw. lediglich zu experimentellen Zwecken erstellt wurden (mit DAO-Frameworks lassen sich solche Organisationen mittlerweile ohne gro\u00dfen Aufwand erstellen), kann man von einem exponentiellen Wachstum sprechen. Umso dringlicher ist die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Implikationen dieser Organisationsformen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Einsatzm\u00f6glichkeiten bieten sich neben dem Finanzsektor auch beim Einsatz von grenz\u00fcberschreitenden globalen Organisationen bzw. bei Zusammenschl\u00fcssen von Menschen. Aber auch f\u00fcr die automatisierte Rechtspflege eignen sich DAO durch die absolute Exekution von zuvor definierten Bedingungen. Insgesamt muss man DAO als Angebot f\u00fcr eine alternative hierarchiefreie Organisationsstruktur begreifen, die f\u00fcr unterschiedlichste Zwecke genutzt werden kann und m\u00f6glicherweise eine Gestaltung darstellt, die heutzutage \u00fcber Genossenschaften, Stiftungen oder Vereine abgebildet wird.<\/span><\/p>\n<h3 data-fontsize=\"26\" data-lineheight=\"33.8px\" class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontSize:26; line-height: 1.3; --minFontSize:26;\"><b>2. Warum sind Rechtsfragen relevant?<\/b><\/h3>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Neben der Entwicklung eines DAO-\u00d6kosystems gibt es noch viele Herausforderungen f\u00fcr eine st\u00e4rkere Adaption von DAO in Organisationen. Herausforderungen existieren neben einer wirksamen Umsetzung der Dezentralit\u00e4t sowie Autonomie auch auf rechtlicher und regulatorischer Seite. Aktuell ist insbesondere der rechtliche Status noch nicht gekl\u00e4rt und Gegenstand von juristischen Diskussionen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Hierbei gibt es verschiedene Themen, die im Fokus stehen. Zum einen die Frage der Rechtsform einer DAO, zum anderen grundlegende \u00dcberlegungen, ob Code sich nicht selbst verwalten k\u00f6nnte. Anh\u00e4nger des Konzepts &#8222;Code ist Gesetz&#8220; argumentieren, dass der Code eine gr\u00f6\u00dfere Reichweite hat als staatliche Gesetze, da er sich selbst ausf\u00fchrt und durch niemanden auf einer Blockchain gestoppt werden kann und damit eine umfassendere Wirkung hat als staatliche Gesetze.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Andererseits haben die Gesetze unterschiedlicher Rechtsordnungen und Rechtsbereiche verschiedene Ankn\u00fcpfungspunkte, sodass eine international agierende DAO von unterschiedlichen rechtlichen Regelungen betroffen sein kann. Beispielsweise k\u00f6nnten unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Konstrukte f\u00fcr die DAO als anwendbar gehalten werden, obwohl die DAO selbst oder auch die Beteiligten daran, diese Art des Zusammenschlusses weder erkannten noch die entsprechenden Rechte und Pflichten sowie eine entsprechende Haftung \u00fcbernehmen wollten [z.B. bei Diskussionen um die DAO als Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts, (GbR) sei auch explizit auf die Voraussetzung des Rechtsbindungswillen der Parteien verwiesen]. Andere Rechtsformen wiederum scheinen einer echten DAO verschlossen, da sich ihre Akteure auf digitalem Wege \u00fcber Algorithmen abstimmen und f\u00fcr diese innerhalb der DAO keine M\u00f6glichkeiten bestehen, formelle Voraussetzungen zur Gr\u00fcndung von Aktiengesellschaften, GmbHs oder auch Vereinen oder Genossenschaften, zu erf\u00fcllen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Mit diesen Rahmenbedingungen ist ein breiter Einsatz in der Privatwirtschaft sowie in der \u00f6ffentlichen Verwaltung in Deutschland und Europa noch nicht m\u00f6glich bzw. birgt f\u00fcr die Akteure eine \u00fcberbordende Rechtsunsicherheit ohne die M\u00f6glichkeit sich an etablierten gesellschaftsrechtlichen Konzepten zur Begrenzung der Haftung<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> dieser beteiligten Akteure zu bedienen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Working Group DAO<\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\"> des <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Blockchain-Bundesverbandes<\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\"> (<\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Bundesblock) <\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\">setzt sich f\u00fcr die st\u00e4rkere Verbreitung von DAO im Wirtschaftsleben oder als Organisationsform ein und arbeitet aktiv daran, das DAO \u00d6kosystem im deutschsprachigen Raum weiter voranzutreiben und untereinander zu vernetzen, sowie die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber DAO aufzukl\u00e4ren. Die <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Working Group DAO<\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\"> setzt sich f\u00fcr das DAO-\u00d6kosystem im DACH-Raum ein.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">In diesem Whitepaper der <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Working Group DAO<\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\"> werden zun\u00e4chst wichtige Kernkonzepte einer DAO sowie das \u00d6kosystem beschrieben. Anschlie\u00dfend zeigen wir rechtliche Herausforderungen f\u00fcr eine st\u00e4rkere Etablierung von DAO im DACH-Raum auf<\/span><span style=\"font-weight: 400;\">. <\/span><\/p>\n<h2 data-fontsize=\"46\" data-lineheight=\"46px\" class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontSize:46; line-height: 1;\"><b>II. Was sind DAO? <\/b><\/h2>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Der kleinste gemeinsame Nenner der Definition einer DAO k\u00f6nnte lauten: <\/span><\/p>\n<p><i><span style=\"font-weight: 400;\">\u201cBei einer DAO handelt es sich um eine Gruppe von Menschen mit \u00e4hnlichen Zielen, die sich unter einer Smart Contract Blockchain-Infrastruktur zur Durchsetzung gemeinsamer Regeln zusammenschlie\u00dfen.\u201d<\/span><\/i><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Decentralized Autonomous Organizations (DAO) sind also Organisationsformen, welche die Vorteile von dezentralen Systemen nicht nur f\u00fcr die technologische Ebene, sondern auch f\u00fcr die organisatorische Ebene nutzen. Diese Organisationsform erm\u00f6glicht es Projekten oder potenziell gro\u00dfen Gruppen, sich unabh\u00e4ngig von ihren urspr\u00fcnglichen Gr\u00fcndern oder Initiatoren, unmittelbar zu organisieren, ohne daf\u00fcr zentralistische oder hierarchische Strukturen zu ben\u00f6tigen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Ebenfalls k\u00f6nnen einer DAO folgende Eigenschaften zugeschrieben werden:<\/span><\/p>\n<ul>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">Offen f\u00fcr alle (mit Einschr\u00e4nkungen)<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">Idealerweise gleichberechtigte Entscheidungsfindung<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">Idealerweise hierarchiefrei<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">Wartungsfrei, g\u00fcnstig, skalierbar<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><span style=\"font-weight: 400;\">Sicherheit<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Mitglieder einer DAO erhalten Token, die in ihrer Wallet-Adresse eingelegt werden. H\u00e4ufig berechtigen diese zu einer Stimmabgabe bei operativen Entscheidungen in der DAO. Transaktionen der DAO werden auf einer Blockchain erfasst. Inzwischen gibt es auch DAO-Bauk\u00e4sten, mit denen leicht eigene DAO erschaffen werden k\u00f6nnen. Das Speichern von gro\u00dfen Datenmengen auf der Blockchain ist zwar technisch m\u00f6glich, aber zu teuer und daher ineffizient. Aus diesem Grund gibt es einen Blockchain-Teil (sog. On-Chain) und einen nicht Blockchain-basierten Teil (sog. Off-Chain). On-Chain Transaktionsdaten sind theoretisch f\u00fcr jedermann transparent und daher \u00fcberpr\u00fcfbar, sofern es sich um eine public (\u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche) und permissionless (zugriffsoffene) Blockchain handelt. Beachtenswert ist die Tatsache, dass die zugrundeliegenden Off-Chain Logiken oder Daten idR nicht einsehbar sind. Dies gilt es insbesondere bei einem Investment in eine DAO zu beachten.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Das h\u00e4ufigste Blockchain-Netzwerk im DAO-Kontext ist die <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Ethereum-Blockchain<\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\">, bei er es sich um eine zulassungsfreie \u00f6ffentliche Blockchain handelt. Aber auch Projekte au\u00dferhalb von Ethereum k\u00f6nnen als DAO strukturiert sein, wenn sie \u00fcber eine entsprechende Governance Struktur verf\u00fcgen, die es erlaubt, Entscheidungen dezentral zu treffen. F\u00fcr die \u00dcbermittlung von Transaktionsdaten m\u00fcssen die Nutzer \u201cGas\u201d als Nutzungsgeb\u00fchr bezahlen, was zu laufenden Kosten f\u00fchrt. Der Anstieg der Gaskosten hat aber nicht zu einem Absinken der Aktivit\u00e4ten von DAO gef\u00fchrt. Viele DAO verf\u00fcgen mittlerweile \u00fcber signifikante Betr\u00e4ge an Krypto-Assets, besonders solche, die dezentrale Produkte bzw. Protokolle verwalten. Derzeit belaufen sich die verwalteten digitalen Assets auf \u00fcber 13 Milliarden US-Dollar.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Ob es sich bei einem Projekt um eine DAO handelt, k\u00f6nnte damit prim\u00e4r davon abh\u00e4ngen, ob die Governance tats\u00e4chlich ein Mindestlevel an Dezentralit\u00e4t und Autonomie seitens der Initiatoren erreicht, sowie ob die Organisation an sich damit tats\u00e4chlich handlungsf\u00e4hig ist. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die klassische DAO als Organisationsform ist also eine Infrastruktur, die f\u00fcr unterschiedliche Zwecke genutzt werden kann. Manche DAO sind eher Interessengemeinschaften oder Vereine, manche \u00e4hneln eher einer gemeinsam verwalteten Infrastruktur oder einem Unternehmen und wieder andere Projekte streben sogar nach der Gr\u00fcndung von Staaten in der realen Welt oder im Metaverse. In der Verwendung und Mannigfaltigkeit dieser neuen Organisationsstrukturen sind zumindest der Fantasie keine Grenzen gesetzt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Neben vollst\u00e4ndig dezentralen und autonomen Organisationen gibt es auch viele Organisationen, die zwar anstreben, eine DAO zu sein oder zu werden, die aber in ihrer tats\u00e4chlichen Organisationsform noch eine gr\u00f6\u00dfere Abh\u00e4ngigkeit zu ihren Initiatoren oder Gr\u00fcndern aufweisen. Diese sind dann idR nach wie vor mit Blick auf die Entscheidungsfindung, die (noch) au\u00dferhalb von echten dezentralen Governance-Strukturen abgewickelt wird, klassischen Unternehmen oder Vereinen in vielerlei Hinsicht \u00e4hnlicher.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Im Ergebnis zeigt sich, dass es sehr viele Schattierungen von DAO gibt, die allesamt zwar auf den Prinzipien Dezentralit\u00e4t und Autonomie aufbauen, in Wirklichkeit aber sehr unterschiedlich sind und sich auch in ihren Zwecken und Zielen stark voneinander unterscheiden. Oft haben DAO ein bestimmtes Ziel, das ihre Gr\u00fcnder und Mitglieder mit dieser DAO verfolgen. Die \u201cMission\u201d von DAO l\u00e4sst sich grob gliedern in Investment- bzw. Spenden-DAO, DAO mit dem Fokus auf die Produkterstellung bzw. Management und solche mit einem Community-Schwerpunkt.<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> Entsprechend vielf\u00e4ltig sind die Rechtsgesch\u00e4fte, die diese DAO eingehen. W\u00e4hrend Community-orientierte DAO mitunter klassischen Vereinen \u00e4hneln, haben Produkt-orientierte DAO tendenziell mehr Gemeinsamkeiten mit Unternehmen.<\/span><\/p>\n<h2 data-fontsize=\"46\" data-lineheight=\"46px\" class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontSize:46; line-height: 1;\"><b>III. Welchen rechtlichen Herausforderungen begegnen DAO aktuell?<\/b><\/h2>\n<h3 data-fontsize=\"26\" data-lineheight=\"33.8px\" class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontSize:26; line-height: 1.3; --minFontSize:26;\"><b>1. Die DAO als Organisationsform f\u00fcr Unternehmen<\/b><\/h3>\n<h4 data-fontsize=\"18\" data-lineheight=\"27px\" class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontSize:18; line-height: 1.5; --minFontSize:18;\"><b>1.1. Die echte DAO<\/b><\/h4>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Verwendet man eine echte DAO-Organisationsstruktur beispielsweise zum Betrieb eines Unternehmens, so haben diese Unternehmen keinen fixen, physischen Ankn\u00fcpfungspunkt und die Gesellschafter werden \u00fcber Token an der DAO definiert. Diese Token-Halter k\u00f6nnen an Abstimmungen teilnehmen und mitentscheiden. In einem echt dezentralisierten System besteht die Herausforderung darin, dass die Token-Halter als Gesellschafter nur durch eine pseudonymisierte Blockchain-Adresse erkennbar sind, sodass schon die rechtlichen Ankn\u00fcpfungspunkte f\u00fcr diese Unternehmen unklar sind.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Dadurch ist bereits die Frage, welche Rechtsordnung in den unterschiedlichen Rechtsgebieten wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, aber auch Haftungsrecht oder Strafrecht jeweils anwendbar sein k\u00f6nnte, jeweils sehr schwierig zu beantworten.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Falls die DAO Token ausgibt, stellen sich weitere wertpapierrechtliche und aufsichtsrechtliche Fragen.<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> Eine echte DAO selbst ist in diesen Strukturen nicht handlungsf\u00e4hig und wird aufgrund der unklaren gesellschaftsrechtlichen Einordnung als kaum rechtsf\u00e4hig zu betrachten sein. Au<\/span><span style=\"font-weight: 400;\">\u00dferdem gibt es weltweit bisher kaum Rechtsprechung zu DAO, weshalb die rechtliche Einordnung und Bewertung noch mit vielen Fragezeichen versehen ist. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Lediglich seitens der US-amerikanischen United States Securities and Exchange Commission (SEC) gibt es diesbez\u00fcglich fundierte Analysen, n\u00e4mlich den DAO-Report<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> sowie die Leitlinien zu digitalen Verm\u00f6genswerten<\/span><span style=\"font-weight: 400;\">. Diese Unterlagen lassen sich dahingehend insgesamt zusammenfassen, dass ein Projekt, das hinreichend dezentralisiert und von seinen Initiatoren autonom ist, nicht dem US-amerikanischen Wertpapierrecht unterliegt. Eine solche Dezentralisierung kann auch \u00fcber die Zeit entstehen, sodass sich auch die Qualifizierung der Token \u00e4ndert und damit ein Token, den die SEC urspr\u00fcnglich als Security angesehen h\u00e4tte, dann nicht mehr unter die US-amerikanischen Regelungen des Wertpapierrechts f\u00e4llt. Zus\u00e4tzlich sind technische Ausreifung und Verwendbarkeit sowie die Kommunikation bzw. Intention des Kaufs, die nicht vordergr\u00fcndig der Spekulation dient, Kriterien daf\u00fcr, dass es sich um ein Projekt handelt, das nicht den US-amerikanischen wertpapierrechtlichen Regelungen unterliegt. Als Beispiel k\u00f6nnte man hier an Bitcoin denken: Die Bitcoin Blockchain wird zwar idR nicht als DAO bezeichnet, man k\u00f6nnte aber davon ausgehen, dass die einzelnen Nodes und Developer quasi gleichwertig entscheiden und aufgrund der hohen internationalen Diversit\u00e4t damit in keinem Land ein Sitz oder \u00e4hnlicher \u00f6rtlicher Ankn\u00fcpfungspunkt festgemacht werden kann.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Da weder die DAO selbst noch ihre unterschiedlichen Akteure anhand und entsprechend der in den jeweiligen Rechtsordnungen definierten \u00f6rtlichen Ankn\u00fcpfungspunkten zugeordnet werden k\u00f6nnen, werden echte DAO nur in wenigen Jurisdiktionen dem deutschen Recht unterliegen. <\/span><\/p>\n<h4 data-fontsize=\"18\" data-lineheight=\"27px\" class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontSize:18; line-height: 1.5; --minFontSize:18;\"><b>1.2. \u201cUnechte\u201d DAO als Unternehmen<\/b><\/h4>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die oben genannten Fragestellungen ergeben sich nur bei klassischen DAO, die bereits dezentralisiert und autonom sind. Davon unterschieden werden m\u00fcssen sogenannte DINOs (\u201cDecentralized in Name Only\u201d). Also DAO, die entweder quasi in bestehende Rechtsformen (sogenannte \u201cLegal Wrapper\u201d) eingebracht werden (damit keine Rechtsunsicherheit f\u00fcr die Token-Halter besteht) oder die noch in einer Bootstrapping-Phase sind und tats\u00e4chlich noch keine dezentrale und autonome Governance haben. F\u00fcr diese gibt es in anderen Jurisdiktionen die M\u00f6glichkeit, eine DAO in eine Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung einzubringen &#8211; beispielsweise in eine <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">DAO LLC <\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\">aus <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Wyoming<\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\">. Eine andere M\u00f6glichkeit ist das Agieren aus einer bestehenden gesellschaftsrechtlichen Struktur &#8211; beispielsweise einer schweizer Stiftung, einer europ\u00e4ischen Genossenschaft oder einer klassischen deutschen Gesellschaft, die for-profit agiert und deren Gesch\u00e4ftsmodell die Etablierung einer DAO einschlie\u00dft.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Wieder andere Zusammenschl\u00fcsse treten als DAO auf, ohne substanziell die Anforderungen einer DAO an die Dezentralit\u00e4t oder Autonomie zu erf\u00fcllen. Dies kann einerseits daran liegen, dass diese Zusammenschl\u00fcsse sich eine DAO-Struktur zum Ziel gesetzt haben, in anderen F\u00e4llen k\u00f6nnen auch andere Gr\u00fcnde daf\u00fcr sprechen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Ist eine solche Struktur in Deutschland (also nicht dezentral) aktiv, so k\u00f6nnte diese DAO unabh\u00e4ngig von gesellschaftsrechtlichen Konzepten entstanden sein. Sie k\u00f6nnte auch aus einem Verein oder einer Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts (GbR) entstanden sein, wenn dies der Intention der Gr\u00fcndenden zum Gr\u00fcndungszeitpunkt zumindest entsprach. Vorstellbar w\u00e4re auch, dass eine solche Organisation Teil einer klassischen Unternehmensstruktur, einer Genossenschaft oder einer anderen Form von Zusammenschluss ist.<\/span><\/p>\n<h3 data-fontsize=\"26\" data-lineheight=\"33.8px\" class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontSize:26; line-height: 1.3; --minFontSize:26;\"><b>2. Legal Wrapper<\/b><\/h3>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Eine DAO kann in einen \u201cLegal Wrapper\u201d eingelegt werden (unabh\u00e4ngig, ob sie von ihrer Organisationsform und Ausrichtung eher als eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft oder einer anderen Rechtsform entsprechend ausgelegt ist). \u00dcber diese rechtliche Einkleidung kann die Regulatorik leichter erf\u00fcllt, bzw. die vollst\u00e4ndige Haftung der Mitglieder verhindert werden. Grundvoraussetzung f\u00fcr eine DAO mit \u201cLegal Wrapper\u201d ist das Bestehen eines entsprechenden Konstrukts in einer bestimmten Rechtsordnung. Die Gr\u00fcndung erfolgt dann entsprechend der dort gegebenen Gr\u00fcndungsvorschriften. Die DAO kann \u00fcber ihren Wrapper auch in anderen Rechtsordnungen als ausl\u00e4ndische Gesellschaft auftreten. Hierbei handelt es sich aber in jedem Fall um eine Art von DINO, weil \u00fcber den \u201cLegal Wrapper\u201d ein rechtlicher Ankn\u00fcpfungspunkt gebildet werden kann. Dies f\u00fchrt zu weiteren Rechtsfragen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Mit der Verwendung eines Legal Wrapper sollen zum einen rechtliche Auflagen an eine DAO erf\u00fcllt sowie f\u00fcr die Token-Halter eine pers\u00f6nliche Haftung ausgeschlossen werden. Legal Wrapper gibt es bisher eher f\u00fcr Unternehmen, denkbar w\u00e4ren Legal Wrapper aber auch f\u00fcr Vereine, Genossenschaften oder Stiftungen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Zu beachten ist, dass bei der Verwendung einer echten DAO, im schlimmsten Fall von einer pers\u00f6nliche Haftung der Token-Halter f\u00fcr alle Verbindlichkeiten der DAO ausgegangen werden k\u00f6nnte. Die Token-Halter k\u00f6nnten als Gesellschafter einer Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts i.s.d. \u00a7 705 BGB eingestuft werden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Ob sich eine solche rechtliche Einordnung langfristig halten w\u00fcrde, bleibt abzuwarten, da die Folgen f\u00fcr die meisten Token-Haltern gar nicht absehbar w\u00e4ren und diese sich dieser verzwickten Rechtslage h\u00e4ufig gar nicht bewusst sind. Viele erkennen beim Kauf eines Tokens (der m\u00f6glicherweise gar nicht zur Mitbestimmung, sondern einzig als Investition gehalten wird) gar nicht die umfangreichen potenziellen Haftungspflichten, die sich daraus ergeben.<\/span><\/p>\n<h3 data-fontsize=\"26\" data-lineheight=\"33.8px\" class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontSize:26; line-height: 1.3; --minFontSize:26;\"><b>3. Deutschland verliert als DAO-Standort <\/b><\/h3>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Entsprechend geht aktuell auch die Beratungspraxis mit diesem Problem um: Es werden digitale dezentrale Organisationsformen, in Form einer DAO, in bestehende &#8211; derzeit prim\u00e4r ausl\u00e4ndische &#8211; Rechtsformen eingelegt. Dadurch k\u00f6nnen sich aber auch die Potenziale von DAO nur noch begrenzt entfalten, da die Ideale einer dezentralisierten und autonomen Entscheidungsfindung durch den Legal Wrapper nicht mehr gegeben sind. Durch den Legal Wrapper (je nach Ausgestaltung) sind solche DAO dann bei rein rechtlicher W\u00fcrdigung idR als Gesellschaften mit beschr\u00e4nkter Haftung einzustufen und agieren h\u00e4ufig wie ein Unternehmen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Die Gemeinsamkeit aller Legal Wrapper liegt darin, dass die Entscheidungsbefugnisse des Vorstandes soweit wie m\u00f6glich zur\u00fcckgedr\u00e4ngt werden und die Token-Halter sehr stark in operative Entscheidungen eingebunden sind. Gleichzeitig sind die Haftungsbeschr\u00e4nkungen der Token-Halter bei den verschiedenen Legal Wrappern unterschiedlich. Im Folgenden werden einige internationale rechtliche Konzepte im \u00dcberblick dargestellt<\/span><span style=\"font-weight: 400;\">: <\/span><\/p>\n<ol>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><b>USA<\/b>\n<ol>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"2\"><b>Blockchain-Based Limited Liability Company (BBLLC) Vermont:<\/b><span style=\"font-weight: 400;\"> Setzt eine Bereitstellung der DAO auf der Ethereum Blockchain sowie eine Registrierung in Vermont voraus. Durch Verkn\u00fcpfung mit der BBLLC hat die DAO einen offiziellen Rechtsstatus.<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"2\"><b>Delaware LLC:<\/b><span style=\"font-weight: 400;\"> Entweder kann eine Legal DAO oder LLAC (Limited Liability Autonomous Company) gegr\u00fcndet werden, die nicht einmal ein Board of Directors ben\u00f6tigt.<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"2\"><b>Wyoming DAO LLCs:<\/b><span style=\"font-weight: 400;\"> Das Management liegt in den H\u00e4nden der Teilnehmer oder des Smart Contracts. Die Satzung muss Disclaimer enthalten, dass sich Rechte innerhalb dieser Organisationsform wesentlich von den Rechten in herk\u00f6mmlichen LLC unterscheiden k\u00f6nnen. Das Gesetz bringt zus\u00e4tzliche Belastungen und Unklarheiten, z. B. bei der Vertretungsmacht. Die DAO LLC hat sich in der Praxis nicht bew\u00e4hrt, weil sie mehr Probleme als L\u00f6sungen bringt. <\/span><\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><b>Marshall Islands Non-Profit LLC:<\/b><span style=\"font-weight: 400;\"> Es handelt sich um eine juristische Person, bei der Statuten und Mitgliedschaft auf einer Blockchain aufgezeichnet werden. Es entsteht keine Haftung der Mitglieder. <\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><b>Cayman Islands Foundation Company:<\/b><span style=\"font-weight: 400;\"> Hier entsteht eine eigent\u00fcmerlose eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit mit beschr\u00e4nkter Haftung. Sie weist eine flexible Governance, weitgehend durch Voting via Token, auf. Au\u00dferdem k\u00f6nnen Beir\u00e4te ernannt werden. Es muss kein Register der Beg\u00fcnstigten mit deren gesetzlichen Namen gef\u00fchrt werden. In diesem Legal Wrapper k\u00f6nnen Beg\u00fcnstigte nach Personenklassen eingeteilt werden, z.B. als \u201cToken-Inhaber\u201d oder \u201cKnotenbetreiber\u201d. Diese Variante ist f\u00fcr private Verm\u00f6gensstrukturen und f\u00fcr kommerzielle Unternehmen geeignet.<\/span><\/li>\n<li style=\"font-weight: 400;\" aria-level=\"1\"><b>Schweizer Stiftungen oder Schweizer Vereine:<\/b><span style=\"font-weight: 400;\"> Schweizer Stiftungen werden kaum genutzt wegen der strengen Schweizer Stiftungsaufsicht; wohl aber werden sie als Vehikel f\u00fcr die Finanzierung und Pflege von Blockchain-Protokollen mit dem Ziel der Erschaffung dezentraler, autonomer Organisationsstrukturen genutzt.<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Weiterhin gibt es auch noch in Malta einen rechtlichen Rahmen f\u00fcr DAO. Au\u00dferdem pr\u00fcft Gro\u00dfbritannien gerade, ob eine eigene Rechtsform f\u00fcr DAO geschaffen werden muss.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Es gibt dar\u00fcber hinaus einen sehr interessanten Ansatz von der <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Coalition of Automated Legal Applications <\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\">mit dem \u201cModel Law for Decentralized Autonomous Organizations (DAO)\u201d.<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> In diesem wird sich bei einer echten DAO f\u00fcr eine Haftungsbegrenzung ihrer Mitglieder ausgesprochen und damit versucht, die Rechtsunsicherheit zu beenden. Dies geschieht f\u00fcr DAO durch eine Fiktion als juristische Person. Die jeweiligen nationalen Jurisdiktionen k\u00f6nnen diese Rechtsgrunds\u00e4tze f\u00fcr DAO in ihr nationales Recht \u00fcbersetzen. Bisher hat keine Jurisdiktion das DAO Model Law umgesetzt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Daneben werden aber auch noch sogenannte autonome Softwareagenten diskutiert &#8211; also die Entscheidungsfindung findet durch k\u00fcnstliche Intelligenz anstelle der menschlichen Entscheidungsfindung statt.<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> Die Leitung der DAO wird durch einen sogenannten autonomen Softwareagenten vorgenommen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Im Ergebnis sieht man, dass sich verschiedene Jurisdiktionen durch eigene DAO-Rechtsformen als Hub f\u00fcr ein DAO-\u00d6kosystem etablieren und gezielt Blockchain-Industrien und Innovationen anziehen wollen. Die oben dargestellten DINO versuchen m\u00f6glichst nahe an die Ideale einer DAO an Dezentralit\u00e4t und Autonomie heranzukommen. In Deutschland wird als Legal Wrapper teilweise auch die Gr\u00fcndung einer GmbH, einer Genossenschaft oder eines Vereins diskutiert (s.o.).<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Diese deutschen Rechtsformen eignen sich als DINO, jedoch nicht um die Anforderungen einer DAO an Dezentralit\u00e4t oder Autonomie zu gew\u00e4hrleisten. Damit verliert Deutschland den Anschluss an die Entwicklungen der Blockchain-Industrie und als Wirtschaftsstandort.<\/span><\/p>\n<h3 data-fontsize=\"26\" data-lineheight=\"33.8px\" class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontSize:26; line-height: 1.3; --minFontSize:26;\"><b>4. Schlussfolgerungen<\/b><\/h3>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Wie oben dargestellt wurde, gibt es bereits viele unterschiedliche Ans\u00e4tze, wie DAO einen rechtlichen Rahmen f\u00fcr ihre Aktivit\u00e4ten finden k\u00f6nnen. DAO sind jedoch auf die globale internationale Interaktion angelegt und Grenzen existieren de facto nicht im virtuellen Raum. Daher w\u00e4re eine internationale Koordinierung sehr w\u00fcnschenswert.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Aktuell gibt es international unterschiedlichste M\u00f6glichkeiten an \u201cLegal Wrappern\u201d f\u00fcr DAO. Ein Gro\u00dfteil der DAO ist aber gar nicht international mit einem \u201cLegal Wrapper\u201d organisiert, sondern existiert schlicht im virtuellen Raum. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Insgesamt l\u00e4sst sich festhalten, dass es aktuell keine interessengerechte Rechtsform f\u00fcr DAO in Deutschland gibt. Aus diesem Grund helfen nur kurz- bis mittelfristige Aktionen. Eine solche sollte darin bestehen, eine juristische Person f\u00fcr DAO in Deutschland zu etablieren, \u00fcber die ein regulatorischer Nexus f\u00fcr DAO geschaffen werden kann sowie eine Haftungsbegrenzung ihrer Token-Halter erreicht wird. <\/span><\/p>\n<h2 data-fontsize=\"46\" data-lineheight=\"46px\" class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontSize:46; line-height: 1;\"><b>IV. L\u00f6sungsans\u00e4tze<\/b><\/h2>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Um die genannten Rechtsunsicherheiten f\u00fcr unternehmerisch t\u00e4tige DAO auch in Deutschland aufzul\u00f6sen, spricht sich die <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Working Group DAO<\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\"> im ersten Schritt f\u00fcr die Schaffung einer <\/span><b>DAOmbH<\/b><span style=\"font-weight: 400;\"> (DAO mit beschr\u00e4nkter Haftung) aus. Diese DAOmbH sollte in Form eines Legal Wrappers geschaffen werden und sich an anderen Wrappern orientieren bzw. sich diese zum Vorbild nehmen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Damit k\u00f6nnten DAO-Projekte in Deutschland einen rechtssicheren Rahmen erhalten. Einerseits w\u00fcrde die Sicherheit einer Haftungsbeschr\u00e4nkung, wie diese sich in unserem Wirtschaftssystem als zentrales Element f\u00fcr die \u00dcbernahme von unternehmerischen Wagnissen dienlich erwiesen hat, diesen Projekten zur Verf\u00fcgung stehen. Andererseits h\u00e4tten auch Verbraucherschutz, Aufsichts- und Steuerbeh\u00f6rden sowie Gl\u00e4ubigerschutz mit der DAOmbH einen direkten Ansprechpartner. Das sorgt insgesamt f\u00fcr mehr Rechtssicherheit.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">In n\u00e4chsten Schritten k\u00f6nnten \u00e4hnliche DAO-freundliche Konstrukte f\u00fcr die Zwecke von Vereinen, Genossenschaften oder Stiftungen geschaffen werden, um auch die Bandbreite von anderen DAO-Zwecken mit rechtssicheren Formen auszustatten.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Damit w\u00fcrde Deutschland noch mehr an der hier stattfindenden Innovation im Bereich Blockchain, DLT und DAO profitieren.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Wir sind der \u00dcberzeugung, dass dies den Blockchain-Standort neben vielen weiteren noch offenen Fragestellungen positiv befl\u00fcgeln w\u00fcrde. Denn eines hat sich in den letzten Jahren bei der Blockchain-Regulierung gezeigt: <\/span><\/p>\n<p><b><i>Nur eine innovationsoffene und neutrale Regulatorik hilft der weiteren Etablierung der Blockchain-Industrie und sorgt gleichzeitig f\u00fcr einen angemessenen Verbraucher- und Gl\u00e4ubigerschutz. <\/i><\/b><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">Beim <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Bundesblock<\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\"> setzen sich neben der <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Working Group DAO<\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\"> insbesondere die weiteren <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Working Groups Steuer<\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\">n und <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Legal <\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\">mit rechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen auseinander.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\">F\u00fcr R\u00fcckfragen steht der <\/span><i><span style=\"font-weight: 400;\">Bundesblock <\/span><\/i><span style=\"font-weight: 400;\">oder die Autoren gerne zur Verf\u00fcgung.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\"> <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-weight: 400;\"> <\/span><\/p>\n<h3 data-fontsize=\"26\" data-lineheight=\"33.8px\" class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"--fontSize:26; line-height: 1.3; --minFontSize:26;\"><b>Autoren:<\/b><\/h3>\n<p><i><span style=\"font-weight: 400;\">Arnold Lukas, Rechtsanwalt<\/span><\/i><\/p>\n<p><i><span style=\"font-weight: 400;\">Gustav Hemmelmayr, Legal Director, BOTLabs GmbH<\/span><\/i><\/p>\n<p><i><span style=\"font-weight: 400;\">Jan-Gero Alexander Hannemann, Wirtschaftsjurist, Co-Leiter WG-DAO und WG-<\/span><\/i><i><span style=\"font-weight: 400;\"><br \/>\n<\/span><\/i><i><span style=\"font-weight: 400;\">Finanzwirtschaft<\/span><\/i><\/p>\n<p><i><span style=\"font-weight: 400;\">Marlene Marz, Vorstand Bundesblock<\/span><\/i><\/p>\n<p><i><span style=\"font-weight: 400;\">Dr. Robert M\u00fcller, Ferrumtax &#8211; Co-Leiter WG-DAO<\/span><\/i><\/p>\n<p><i><span style=\"font-weight: 400;\">Zs\u00f3fia Vig, Rechtsanw\u00e4ltin<\/span><\/i><\/p>\n<\/div><\/div><style type=\"text\/css\">.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;margin-top : 0px;margin-bottom : 0px;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {padding-top : 0px !important;padding-right : 0px !important;margin-right : 1.92%;padding-bottom : 0px !important;padding-left : 0px !important;margin-left : 1.92%;}@media only screen and (max-width:1024px) {.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {margin-right : 1.92%;margin-left : 1.92%;}}@media only screen and (max-width:640px) {.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {margin-right : 1.92%;margin-left : 1.92%;}}<\/style><\/div><\/div><style type=\"text\/css\">.fusion-body .fusion-flex-container.fusion-builder-row-1{ padding-top : 0px;margin-top : 0px;padding-right : 0px;padding-bottom : 0px;margin-bottom : 0px;padding-left : 0px;}<\/style><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[88,85],"tags":[],"class_list":["post-6364","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-positionen","category-stellungnahmen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/bundesblock.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6364","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/bundesblock.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/bundesblock.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bundesblock.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bundesblock.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6364"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/bundesblock.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6364\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6369,"href":"https:\/\/bundesblock.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6364\/revisions\/6369"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/bundesblock.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6364"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/bundesblock.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6364"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/bundesblock.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=6364"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}