Pressemitteilung als PDF

Blockchain Bundesverband e.V.
c/o VOTUM Verband 
Friedrichstr. 149 
10117 Berlin


Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstr. 97
10117 Berlin

 

  Berlin, 19. September 2023


Pressemitteilung

Das Existenzminimum muss auch bei Krypto-Futures steuerlich unangetastet bleiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Blockchain Bundesverband e.V. begrüßt das Urteil des Finanzgerichtes Köln vom 26.04.2023 Az. 5 K 1403/21 zum Thema Verlustabzugsbeschränkung bei Future-, Hebel- und Leveragegeschäften.

Endlich gibt es Hoffnung, dass ein erfolgreicher Trader nicht durch die Verlustabzugsbeschränkung des § 20 Abs. 6 EStG auf 20.000 € in die Privatinsolvenz rutscht. Seit 2021 gilt diese Abzugsbeschränkung, die jeden Anleger problemlos in die Privatinsolvenz treiben kann. Viele Bürger sind ohne es zu ahnen in die Falle getappt – ohne diese Brücke, die das Finanzgericht Köln bestätigt, werden Existenzen vernichtet.

Wir appellieren dringend an den Bundesfinanzminister Herrn Christian Lindner (FDP) und parlamentarischen Staatssekretär Herrn Dr. Florian Toncar (FDP) per BMF Schreiben eine Dienstanweisung für die Finanzverwaltung zu erstellen, so dass die anhängige Revision der Finanzverwaltung vom Tisch kommt und viele betroffene Bürger wieder ruhig schlafen können.

Ein kurzes Beispiel soll die existenzvernichtende Wirkung verdeutlichen:

Anleger A legt 1.000 € in (Krypto-)Futures an und erzielt unterm Strich einen Totalgewinn in 2021 von 10.000 €, hat also am Ende 11.000 € auf seinem Bankkonto. Das ist das gesamte Vermögen.

Wegen der Verlustabzugsbeschränkung des § 20 EStG werden Gewinne und Verluste getrennt betrachtet und auch nur 20.000 € Verluste von den Gewinnen zum Abzug zugelassen.

Anleger A muss steuerlich also wie folgt denken:

Gewinne aus (Krypto)Futures   100.000 € davon ansetzbar 100.000 €
Verluste aus Futures       -90.000 € davon ansetzbar -20.000 €
Zu versteuern         80.000 €

Steuersatz 25% , also Einkommensteuer 80.000 € * 25% + Soli = 21.100 € oder 210% des tatsächlichen Gewinns. Solche Steuersätze kennt man sonst nicht im Einkommensteuergesetz.

Anleger A, der nur 11.000 € als Gesamtvermögen hat, muss nun Privatinsolvenz anmelden, um sich von der Steuerlast zu befreien. Eine solche Regelung, die unter Finanzminister Olaf Scholz (SPD) in Kraft getreten ist, kann nicht das Endergebnis für den Steuerbürger sein, der versucht, sich ein Vermögen fürs Alter aufzubauen, weil die Rente vermutlich nicht reichen wird. Es darf zu keiner Besteuerung von fiktiven Gewinnen über das Existenzminimum hinaus kommen.

Für Rückfragen steht der Bundesblock gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Blockchain Bundesverband e.V.