Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Der Bundesverband vertritt die Interessen der gesamten Blockchain Community in Deutschland. Voraussetzungen für einen Beitritt sind:
- Die Tätigkeit des Bewerbers steht in Verbindung zu Blockchain, DLT und/oder web3.
- Der Bewerber ist willens und in der Lage, einen positiven Beitrag zur Erreichung des Vereinszwecks zu leisten.
Bitte beachte: Wir nehmen derzeit nur juristische Personen als Mitglied auf. Privatpersonen sind herzlich willkommen, unserem Slack-Kanal beizutreten und sich in den Arbeitsgruppen zu engagieren.
Warum die Mitgliedschaft?
Sei es für das Einzelunternehmen, Web3-Projekte oder Unternehmen mit langer Tradition: Der Bundesblock ist ein Community-Builder für DLT, Web3 und Blockchain im Allgemeinen. Wir bieten Netzwerke, von technischen Experten bis Juristen, Arbeitsgruppen und Panels zur Weiterbildung.
Wir unterstützen unsere Mitglieder in der Bewertung dieser neuen Technologie. Haben Sie Fragen oder suchen Mitarbeiter, Dienstleister oder Freelancer in diesem Bereich, so werden Sie Mitglied und profitieren Sie von der Arbeit und dem lebendigen Austausch unserer Arbeitsgruppen.

Benefits für Mitglieder
Mitgliedschaft im Detail
Merkmale:
Ordentliche Mitglieder entwickeln oder vermarkten als Kerntätigkeit Produkte oder Lösungen die auf einer Blockchain abgebildet werden oder mit Kryptowerten in Zusammenhang stehen.
Jahresbeitrag:
Der Jahresbeitrag ergibt sich über eine Selbsteinstufung in eine der Größenklassen (1) bis (5) mit Beiträgen ab EUR 500.
Die Kategorien können der unten stehenden Tabelle entnommen werden.
Merkmale:
Die Kerntätigkeit von Fördermitgliedern bezieht sich nicht primär auf Leistungen, die auf einer Blockchain abgebildet werden oder mit Kryptowerten in Zusammenhang stehen. Fördermitglieder können aber Beratungs‐ und Servicedienstleitungen in Bezug auf Blockchain oder Kryptowerte erbringen oder anderweitig an der Förderung der Blockchain‐Technologie interessiert sein.
Jahresbeitrag:
Der Jahresbeitrag ergibt sich über eine Selbsteinstufung in eine der Größenklassen (2) bis (6) mit Beiträgen ab EUR 1.700.
Merkmale:
Gemeinnützige oder akademische Mitglieder sind Unternehmen oder
Organisationen, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig sind, im Bereich der Forschung, der Bildungsvermittlung oder anderweitigen Förderung der Blockchain‐Technologie bzw. von Kryptowerten.
Jahresbeitrag:
Es wird kein Jahresbeitrag erhoben, ein freiwilliger Jahresbeitrag ist möglich.
Merkmale:
Außerplanmäßge Mitglieder sind Mitglieder, für die eine Abweichung vom Regelbeitrag gilt. Hierfür muss zwingend ein sachlicher Grund vorliegen und die Abweichung vom Regelbeitrag muss der Verwirklichung der satzungsmäßigen Ziele des Vereins dienen.
Ein sachlicher Grund im Sinne dieser Vorschrift liegt insbesondere vor, wenn
(1) die Mitgliedschaft für die Erfüllung des satzungsmäßigen Zwecks von besonderer strategischer oder repräsentativer Bedeutung ist, oder
(2) die Gewinnung oder der Erhalt der Mitgliedschaft andernfalls nicht möglich wäre und der Verein im Hinblick auf die Verwirklichung seiner satzungsmäßigen Ziele ein erhebliches Interesse an dieser Mitgliedschaft hat.
Jahresbeitrag:
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Der Vorstand kann im Einzelfall mit einem Mitglied oder einem Beitrittsbewerber einen vom Regelbeitrag abweichenden — höheren oder niedrigeren — Jahresbeitrag vereinbaren. Die Entscheidung bedarf eines Beschlusses des Vorstands mit qualifizierter ⅔ Mehrheit. Die Entscheidung ist schriftlich zu begründen und in den Unterlagen des Vorstands zu dokumentieren. Die Sonderregelung darf nicht gegen das Gebot der Selbstlosigkeit gemäß § 55 AO verstoßen und keine verdeckte Begünstigung einzelner Mitglieder bewirken. |

