Blockchain Bundesverband e.V. (Bundesblock)
Interessenvertretung für Blockchain und DLT in Deutschland
Mühlenstr. 8a
14167 Berlin
Berlin, 15.03.2026
Bundesministerium der Finanzen &
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
10117 Berlin
Nur per E-Mail an: VIIB5@bmf.bund.de and IIIA5@bmj.bund.de
GZ: VII B 5 – WK 6000/00083/002/002 // DOK: COO.7005.100.2.10902941
Stellungnahme zur Evaluierung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Möglichkeit, im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) die Erfahrungen unserer Mitglieder zu teilen und entsprechend Stellung zu beziehen.
Der Blockchain Bundesverband e.V. vertritt die Interessen von Unternehmen, die Blockchain-Lösungen anwenden und entsprechend auch im Bereich der DLT-basierten Wertpapierinfrastruktur führend tätig sind, sowie Kryptowertpapierregisterführer gemäß eWpG. Für diese Stellungnahme haben wir nicht nur mit diesen direkt gesprochen, sondern uns auch mit befreundeten Verbänden wie dem Bundesverband für elektronische Wertpapiere e.V. oder dem Bitkom e.V. ausgetauscht.
Insgesamt bewerten wir das eWpG als eine weitgehend gelungene und ausgewogene Regulierung – allerdings ist der Austausch zu praktischen Themen ebenso unabdingbar wie der weitere strategische Blick, sodass weder fehlende Detailkenntnis noch Unklarheit über das technische Potential der verwendeten Technologien zu einer Schlechterstellung der Anleger oder einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit Europas führen. Deshalb muss insgesamt nicht nur auf Technologie-Neutralität im Rahmen der Gesetzgebung größten Wert gelegt werden, sondern auch darauf, dass die vollumfängliche Ausprägung der Vorteile leistungsfähiger Technologien nicht behindert werden. Denn um Europas Innovationskraft zu stärken, darf dies nicht durch zu früh ansetzende regulatorische oder prozessuale Einschränkungen oder Unterlassungen gebremst werden – ohne dass aber Anlegerschutz oder andere Fragen der Governance vernachlässigt werden sollen. Als Leitmotiv sehen wir also die Weiterführung eines stabilitätsorientierten Ansatzes – allerdings ohne unnötig frühe Begrenzung des Chancenhorizonts für technologische Neuerungen.
Regelungen zum Anlegerschutz vs. Innovationsbedarf und Wettbewerbssituation im internationalen, digitalen Finanzmarkt
Das eWPG und seine bisherigen Erweiterungen waren stark auf Rechtssicherheit und Anlegerschutz hin ausgerichtet. Eine solche, eher evolutionäre Reform des bestehenden Wertpapierrechts ist zwar eine mögliche Option, die in normalen Zeiten eine vorsichtige Fortentwicklung des hiesigen Finanzmarktes ermöglichen würde.
Allerdings ist ein so vorsichtiger Ansatz aus unserer Sicht angesichts der Verschiebungen im internationalen, auf Technologie-Innovation basierenden Wettbewerb nicht ausreichend und wird eher zu einer Verschlechterung der Position der deutschen Finanzmärkte und Wirtschaft führen. Denn dieser Wettbewerb wird sich ebenso wie die global verfügbaren Anlageformen im kommenden Jahrzehnt signifikant beschleunigen, was durch weitere Automatisierung mittels KI-Tools erreicht wird, durch Blockchain aber auch Möglichkeiten zu klarer Regelbarkeit und erhöhter Transparenz bietet.
Um hier nicht weiter ins Hintertreffen zu geraten, sondern auch verstärkt ausländisches Kapital anzulocken oder hiesiges Kapital auch vor Ort investiert zu sehen, bedarf es einer Verschiebung des regulatorischen Fokus hin zu Innovationsorientierung, basierend auf Technologie-Neutralität und Förderung neuer Technologien sowie deren praktischer Anwendung. Gleichzeitig ist es in Zeiten automatisierter Content-Generierung und des 24/7-Handels durch KI-Tools im Sinne des Anlegerschutzes nicht mehr ausreichend, teilweise veraltete Prozessketten vermeintlich abzusichern (etwa durch den Aufbau entsprechender Compliance-Abteilungsstrukturen), sondern es müsste auf Seiten der internen Compliance ebenfalls ein technischer Ansatz forciert werden, während der Anlegerschutz vielmehr durch breite Aufklärung (beginnend in den Schulen) sowie auf Ebene des Verbraucherschutzes durch entsprechende öffentliche Informations- und Beratungsangebote erfolgen sollte. Als Verband erreichen uns täglich E-Mails von Betrugsopfern – davon ist jedoch kein einziger Fall auf Compliance-Lücken bei regulierten Dienstleistern zurückzuführen. Sondern es ist international organisierter Anlagebetrug, der die globalen Handelsmöglichkeiten über das Internet ausnutzt (was sich also nicht pauschal unterbinden lässt), aber auch der Leichtgläubigkeit und dem fehlenden Verständnis von fundamentalen Aspekten von Chancen und Risiken von Finanzanlagen herrührt. An dieser weit offenen Front lässt sich unserer Meinung nach nur durch Prävention und wesentlich härteres Vorgehen gegen unlautere Kampagnen für solche betrügerischen Produkte über alle Online-Kanäle hinweg.
Regelungen zur Marktintegrität
Während die Regelungen zu Zentralregisterwertpapieren (§§ 4-8 eWpG) überwiegend als effizient und gut in bestehende Marktstrukturen integrierbar bewertet werden, liegt unser Fokus als Blockchain Bundesverband e.V. natürlicherweise auf den Regeln für Kryptowertpapiere (§§ 16 ff. eWpG). Hier kann konstatiert werden, dass Deutschland erstmals eine klare gesetzliche Grundlage für DLT-basierte Wertpapiere geschaffen hat und sich als regulierter Standort für tokenisierte Finanzinstrumente positionieren konnte. Insbesondere ist dabei hervorzuheben, dass in einem Bereich mit hohem technologischen und marktseitigen Innovationspotential relativ rasch ein klares Regelwerk geschaffen wurde, das auf klaren rechtsstaatlichen Verfahren beruht.
Allerdings konnte damit das hohe Innovationspotential nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden, sondern führte zu einer lediglich langsam ansteigenden praktischen Nutzung wegen regulatorischer und infrastruktureller Hürden. Dazu zählt auch die parallele Existenz von Zentralregistern und Kryptowertpapierregistern, sodass zwar fortschreitende Digitalisierung und hohe Marktintegrität durch die Zentralregister gewährleistet sind, dies jedoch insgesamt zu niedrigerer Innovationsgeschwindigkeit und sinkenden Chancen auf zukünftiges Marktwachstum führt.
Verbesserung der Voraussetzungen für Innovationen im Finanzbereich
Das eWpG hat durchaus für einen ersten Schub bei der Digitalisierung des Kapitalmarktrechts gesorgt, indem im Kern das frühere Urkundenerfordernis für Wertpapiere gewandelt wurde sowie ein modernerer Rechtsrahmen und die Voraussetzungen für effizienteren Wertpapierhandel initiiert werden konnten.
Aber obwohl es innovationspolitisch wichtig wäre, jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen elektronischen und klassischen Wertpapierprozessen zu vermeiden, sind Kryptowertpapiere nach wie vor unter Geldwäschegesichtspunkten benachteiligt, diese werden ohne sachlich hilfreiche Begründung pauschal als riskanter eingestuft werden (besonders Kryptowertpapiere, die auf öffentlichen Blockchains emittiert werden, siehe die Kapitalanforderungen der Basel-Regularien.
Historisch zeigte die ursprüngliche Begrenzung der Assetklassen bereits, dass sie im Verhältnis zu den 2021 bereits progressiveren Rechtsräumen, vor allem in der Schweiz und in Liechtenstein, zu zögerlich aufgeholt wurde – was dann auch zur Erweiterung um die Tokenisierung von Aktien führte. Dennoch bleibt Deutschland bei einem primär regulierungsorientierten Ansatz – was auch per se nicht zu kritisieren ist. Als Folge wäre es aber umso wichtiger, dass, wo es möglich ist, Innovation befördert und nicht verlangsamt wird, auf allen Ebenen technologieneutral gedacht und reglementiert wird.
Denn insbesondere Startups (die einen Großteil der Innovation in diesem Sektor in Deutschland geschaffen haben) wurden verhältnismäßig hohe regulatorische Pflichten auferlegt – was sie im internationalen Vergleich eher geschwächt hat. Und was vielleicht noch schwerer wiegt: es hat jeder innovationspolitische Impuls im Bereich der Tokenisierung aus den Reihen der Finanz- und Wirtschaftspolitik gefehlt. Weder gab es eine klare Standortpolitik, wie sie im Schweizer ‚Crypto Valley‘ zu beobachten war und ist, noch hat der Staat selbst, etwa durch die Tokenisierung eigener Anleihen oder Sandboxes zu Tokenisierung und zu Digital Assets, die Chancen auf die Unterstützung für die raschere Akzeptanz für diese effizienteren Kapitalmarktformen genutzt.
Dass dies nicht zum Vorteil für die Handlungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft war, hat zuletzt die Digital Asset-Strategie der aktuellen US-Administration gezeigt, auf die weder die deutsche Politik noch die deutsche Wirtschaft richtig vorbereitet waren. Entsprechend sind die Chancen, nicht nur durch regulatorische Rahmensetzungen, sondern auch durch gezielte Unterstützung zur Ausreizung des gesetzten Rahmens die Zukunftsfähigkeit der deutschen Kapitalmärkte zu stärken, keineswegs ausreichend genutzt worden.
Entsprechend sollte bei der Nachjustierung oder Ausweitung von Regelungen zur weiteren Digitalisierung des Finanzmarktes nicht nur in regulatorischen Kategorien gedacht, sondern auch strategisch die Bedeutung starker Kapitalmärkte als Stützpfeiler für die weitere wirtschaftliche Entwicklung und Souveränität in politisch unsicheren Zeiten mit einbezogen werden.
Es muss also darum gehen, sowohl das Ökosystem für Token-Dienstleister und damit den gesamten Kapitalmarkt zu stärken, die Chancen für die Ausbildung von leistungsstarken Clustern für Finanzmarktinnovation zu befördern und sich vor allem bei der Ausweitung der Assetklassen das gesamte Potential zu erschließen, das sowohl durch die Tokenisierung an sich als auch durch neue digitale Assets geboten wird – im Finanzmarkt and auch in der produzierenden Industrie.
Insbesondere das technologieneutrale Schweizer Registermodell oder die Möglichkeiten des Liechtensteiner TVTGs, beliebige Rechte tokenisieren zu können, scheinen bisher der zukünftigen Entwicklung besser den Weg zu bereiten.
Antworten auf die konkreten Fragen aus dem Anschreiben:
Haben Sie bzw. ggf. ihre Mitglieder bereits Kryptowertpapiere begeben oder erworben? Wenn nein, was waren die Gründe dafür? Wenn ja, was waren die Erfahrungen?
Als Verband vertreten wir einige Mitgliedsunternehmen, die Kryptowertpapierregisterführer sind, Kryptowertpapiere begeben haben oder Dienstleister entlang der regulatorischen Prozesskette sind. Insofern haben wir hier die Erfahrungen aus langjähriger Praxis zusammengeführt.
Wie beurteilen Sie Effizienz und Praktikabilität der Regelungen zur Begebung von Zentralregisterwertpapieren und Kryptowertpapieren?
Einzelne Regelungen, etwa das geforderte Vorhalten von Schnittstellen, sollten zum Bürokratieabbau wesentlich gestrafft oder ersatzlos gestrichen werden – da hier in der Praxis teilweise keinerlei Nutzung stattfindet.
Wie schätzen Sie den gesetzlichen Anwendungsbereich ein? Sehen Sie die Erweiterung um Aktien positiv? Halten Sie die Einbeziehung von weiteren Assetklassen für wünschenswert?
Die bisher erfolgten Erweiterungen um Namensaktien waren sinnvoll. Allerdings ist dies für die im Rahmen der EU SIU angestrebte Mobilisierung von Investments (gerade auch in KMUs) nicht ausreichend. Sowohl Inhaberaktien als auch GmbH-Anteile (und zukünftig Anteile der neu zu schaffenden EU-weiten Unternehmensform im Rahmen des sehr zu begrüßenden „28th Regime“, die „EU Inc“, müssen rasch folgen, zumal sie auch geldwäschetechnisch wg. bereits erfolgter Vorprüfungen zum großen Teil unbedenklich sind.
Wie bewerten Sie Rechtssicherheit und Verständlichkeit der gesetzlichen Regelungen?
Im Wesentlichen wären hier nur Anmerkungen zur unterschiedlichen Verwendung von Begriffen oder zur klareren Abgrenzung verwendeter Termini zu machen.
Allerdings sind auch noch ein paar grundlegende Themen definitorischer Natur relevant, die auch für die nachfolgenden Fragen von Bedeutung sind:
Sichere und schnelle Übertragungen von Vermögenswerten auf Blockchain-Infrastrukturen erfolgen technisch durch kryptographisch signierte Transaktionen, welche typischerweise mit sog. privaten kryptographischen Schlüsseln erzeugt werden. Damit setzt eine funktionierende Marktinfrastruktur voraus, dass Marktteilnehmer in der Lage sind, Blockchain-Transaktionen zu generieren, diese kryptographisch zu signieren sowie deren Ausführung im Netzwerk zu überwachen.
In der Praxis werden diese Funktionen typischerweise durch spezialisierte Wallet-Infrastrukturen und qualifizierte Kryptoverwahrer erbracht. Damit eine standardisierte Infrastruktur für die Abwicklung entsteht, die das Marktwachstum in diesem Sektor ermöglicht, müssen diese Funktionen klar und praxistauglich in die Regulatorik eingearbeitet sein.
Eine zentrale Unsicherheit betrifft derzeit die Rolle der regulierten Kryptoverwahrer bei der Abwicklung elektronischer Wertpapiere. Für elektronische Wertpapiere nach dem eWpG knüpft der Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts im KWG (§1 Abs.1a Nr.6) maßgeblich an die Sicherung privater kryptographischer Schlüssel an, die dazu dienen, über digitale Vermögenswerte zu verfügen, während die MiCAR diese Funktionen in separate Dienstleistungen (Custody, Administration und Transferdienste) für Kryptowerte aufteilt. Das Merkblatt zum Kryptoverwahrgeschäft der BaFin stellt klar, dass die Sicherung wie folgt zu verstehen sei:
- die digitale Speicherung privater kryptographischer Schlüssel oder
- die physische Aufbewahrung entsprechender Datenträger
Die Definition von Sicherung knüpft damit maßgeblich an die Obhut über private kryptographische Schlüssel sowie die daraus resultierende Zugriffsmöglichkeit an. In der praktischen Umsetzung von Wallet-Infrastrukturen für elektronische Wertpapiere entstehen jedoch Unsicherheiten darüber, in welchem Umfang ein regulierter Kryptoverwahrer an der Nutzung dieser privaten kryptographischen Schlüssel und damit an Signaturprozessen beteiligt sein darf, ohne dass dadurch eine weitergehende Verwahrung angenommen wird.
Für die praktische Umsetzung elektronischer Wertpapiere erscheint es daher sinnvoll, insbesondere folgende Punkte klarzustellen:
- die Rolle regulierter Kryptoverwahrer bei der Initiierung und Autorisierung von Übertragungs-Transaktionen
- die Abgrenzung zwischen Sicherung kryptographischer Schlüssel und der technischen Durchführung von Signaturprozessen sowie
- die Einordnung moderner Wallet-Infrastrukturen innerhalb der Marktstruktur elektronischer Wertpapiere, welche häufig auf Multi-Signature- oder Multi-Party-Computation-Strukturen zurückgreifen, bei denen mehrere Parteien gemeinsam Transaktionen autorisieren, was zu sehr sicheren Vorgängen führt.
Ohne eine solche Klarstellung besteht die Gefahr, dass elektronische Wertpapiere nach dem eWpG zwar rechtlich möglich sind, sich jedoch keine effiziente und standardisierte Infrastruktur für deren Abwicklung im hiesigen Markt entwickelt.
Sehen Sie über den o.g. bereits erfolgten Bürokratieabbau Potenzial für weiteren Bürokratieabbau?
Erfordernisse wie das in § 185 AktG, welches Schriftform bzw. qualifizierte elektronische Signaturen verlangt, behindert die vollständig digitale Begebung tokenisierter Namensaktien durch komplett digitale Prozesse und sollte gestrichen werden.
Die Erlaubniserteilung muss auch für das eWPG beschleunigt werden – hier sind jedenfalls die praktischen Auswirkungen der Bürokratie nach wie vor ein Hemmnis für den Standort und die Innovationskraft im deutschen Markt.
Wie bewerten Sie den Schutz der Anleger im Vergleich zu Anlagen in traditionelle Wertpapiere? Ist aus Ihrer Sicht in Bezug auf Anlegerschutz und Marktintegrität das bisherige Schutzniveau mindestens erhalten worden?
Wir sehen im Vergleich zu Anlagen in traditionellen Wertpapieren keine nachteiligen Aspekte für den Anleger durch die elektronische Begebung für die bisher erlaubten und weitere angedachte Assetklassen. Allerdings gibt es, auch bedingt durch die erweiterten technischen Möglichkeiten und Prozesse sowie durch die bisherige Marktstruktur, einige Themen, die adressiert werden sollen; dazu zählen sowohl die
- Löschung von Kryptowertpapieren (die Weisungserfordernis des § 18 eWpG kann zu rechtlichen und prozessualen Unklarheiten führen, wenn technisch nicht mehr alle Inhaber technischen Zugriff auf ihre Wallets haben) als auch
- die Frage nach der Fortführung der Registerführungsverpflichtungen im Fall der Insolvenz von Emittenten.
Andere potenzielle Probleme konnten daraus resultieren, dass Kryptowertpapierregisterführer nach dem KWG eng lizenzierte Finanzdienstleistungsinstitute sind, deren einzige regulierte Tätigkeit das Führen eines Kryptowertpapierregisters ist. Wenn aber sowohl die Aufsichtskosten zu hohen relativen Belastungen für Firmen mit einem derart eng gefassten Aufgabenfeld führen, braucht es eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Aufsicht, da sich aus den regulatorischen Anforderungen Probleme für die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Dienstleister ergeben könnten. Ein ähnliches Problemfeld könnte auch aus der
Folge von Emittenteninsolvenzen erwachsen, oder ist im Bereich der Abführung der Kapitalertragssteuern. Hier braucht es Klarstellungen oder Nachbesserungen – da sonst die Intention des Gesetzgebers, durch die eng gefasste Regulierung die Einstiegshürden in den Markt für neue Lösungsanbieter niedrig zu halten, mit den Folgekosten für die Institute durch die operativen (Folge-)Kosten des Registerbetriebs doch wieder zentralere Strukturen bzw. marktdominierende Strukturen mit wenigen Anbietern hervorrufen werden.
Wie beurteilen Sie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Regulierung im Vergleich zu Regelungsregimen anderer Länder?
- Erlaubnisverfahren dauern zu lange, was insbesondere für Fragen der Ansiedlung von Startups oder Eröffnung von Dienststellen etablierter Anbieter im EU-Praxisvergleich zu negativen Entwicklungen für Deutschland führen dürfte.
- Wettbewerbsnachteile bei der angekündigten EZB-Hinterlegbarkeit: Um in Zukunft als Sicherheit im Eurosystem hinterlegt werden zu können, muss die Beschränkung auf CSD-verwahrte DLT-Wertpapiere bald fallen, da dies sonst weder eine technologieneutrale Regulierung darstellt und zu einer deutlichen Benachteiligung deutscher Kryptowertpapierregisterführer im internationalen Wettbewerb führen wird.
Wie beurteilen Sie eine mögliche EU-Harmonisierung der Regelungen zur Begebung elektronischer Wertpapiere? Welches Regelungskonzept sollte bei einer möglichen Harmonisierung verfolgt werden, halten Sie z.B. statt einer Harmonisierung des jeweiligen nationalen Kryptowertpapierrechts einen zusätzlichen (vom Emittenten statt des nationalen Rechts wählbaren) supranationalen Rechtsrahmen („28. Regime“) für vorzugswürdig?
- EU-weit besteht ein Mangel an Mindestharmonisierung/Passporting, so sollten neue Rollen wie die des ‘DLT-Notars’ / ‘DLT-Kontoinhaber’ oder deutsche wie die des Kryptowertpapierregisterführers auf Rechtsebene harmonisiert und möglichst klare bzw. gleichlautende Begriffe verwendet werden.
- Die bisher in Europa noch fehlende Cash-on-Chain-Lösung verhindert ‘echtes’ Atomic Settlement (also Delivery vs. Payment) und limitiert dadurch noch die umfassenden Effizienzpotentiale, die sich durch Tokenisierung ergeben. Um Pilotumgebungen wie Pontes und auch das DLT-Pilot-Regime nutzbarer zu machen und diese Lücken zu schließen, sollten diese Regelung rasch erweitert und so fortgeschrieben werden, dass echte europäische Netzwerklösungen entstehen können.
- Auch solche strategischen Überlegungen sollten bei der Ausprägung des von uns prinzipiell befürworteten 28th Regimes eine Rolle spielen. In diesem Zusammenhang müssten deutsche Kryptowertpapierregisterführer aber dann auch die neuen EU-weit vorgesehenen Rollen des DLT-Notary und der DLT-Central Maintenance Services vollumfänglich ausfüllen können – solch ein Bestandsschutz bisher geleisteter Anstrengungen zum Firmenaufbau unserer Mitglieder muss die Bundesregierung in der EU durchsetzen. Ebenso ist dann aber rasch und folgerichtig für die Tokenisierbarkeit von Inhaberaktien und GmbH-Anteilen zu sorgen und dies natürlich auch von Beginn an für eine EU Inc. und andere europäische Gesellschaftsrechtsformen zu ermöglichen. Außerdem sollte das eWPG auch Anwendbarkeit auf ausländische Wertpapiere finden und eine entsprechende Harmonisierung des nationalen Rechts auf Ebene eines wünschenswerten 28th Regimes umgesetzt werden.
Fazit und Ausblick
Der Blockchain Bundesverband e.V. sieht im eWpG eine weitgehend gelungene und fortschrittliche Regulierung, die eine neue, leistungsfähige Wertpapierinfrastruktur in Deutschland ermöglicht. Allerdings sollten, basierend auf den hier zusammengefassten Praxis-Erfahrungen, einige Nachjustierungen vorgenommen und insbesondere bei der Harmonisierung und Weiterentwicklung des europäischen Regulierungsrahmens sorgfältig gearbeitet und rasch gehandelt werden. Denn nur so lassen sich insbesondere die strategischen Herausforderungen an die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit des hiesigen Finanzmarktes in nachhaltige und weitblickende Entscheidungen umsetzen. Dies ist auch für den Erfolg der Kern-Prioritäten der EU im Finanzbereich wie der Einführung des Digitalen Euros als Symbol einer solchen Souveränität Europas bedeutsam.
Wir müssen also darauf hinarbeiten, nicht nur das volle Potenzial einer Technologie wie der Blockchain zur Entfaltung zu bringen, sondern im Austausch zwischen Politik, Regulatoren, wissenschaftlich-technischer Forschung sowie den Lösungsanbietern auch ein klareres Verständnis der Bedeutung solcher Möglichkeiten für Europa herauszuarbeiten – zumal durch agentische KI-Lösungen und Quantum Computing schon in naher Zukunft weitere Paradigmenwechsel anstehen, die signifikante Vorarbeit erfordern werden.
Entsprechend ist ein strategischer Fokus ebenso unablässig wie eine klare Richtschnur bei allen Fragen der Governance und Letztverantwortlichkeit bei fortschreitender Anwendung exponentieller Technologien. Denn gerade die daraus resultierende Automatisierung von Prozessen muss gerade in der kritischen Infrastruktur – zu der wir explizit auch die Finanzmärkte zählen – sowohl unter Cybersicherheits- als auch unter Gesichtspunkten des ‘Market Makings’ im internationalen Vergleich führend, zukunftsweisend und belastbar sein.
Wir stehen für Rückfragen aller Art und einen vertieften Austausch zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
stellvertretend die Geschäftsführung des Blockchain Bundesverbandes e.V. (Bundesblock)

