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Vortrags- und Diskussionsveranstaltung

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 Leitlinien zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token aufgestellt. Überdies steht seit der Entscheidung des BFH vom 14. Februar 2023 (IXR 3/22) fest, dass sog. Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether und Monero Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäftes i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sein können.
Diese Konkretisierungen im Bereich des Primärrechts entfalten Auswirkungen auch auf das Strafrecht. Hinzu kommen technische Besonderheiten, die es im Umgang mit Kryptowährungen zu berücksichtigen gilt. Dies stellt Finanzverwaltung, Justiz und beratende
Berufe vor neue Herausforderungen. Die Veranstaltung wird einen Einblick in diese Problemkreise aus unterschiedlichen Blickwinkeln
der Praxis geben.